Die Gesellschaft bezweckt den Handel (Kauf und Verkauf) von Waren jeglicher Art, insbesondere von Textilien, Kleidern und Lederwaren. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, Liegenschaften erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, de Gesellschaftszeck zu fördern.