Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder; Förderung der Milchwirtschaft im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes (Milchproduktion und -verwertung, Herstellung und Absatz von Milchprodukten); im Rahmen der Gesetzgebung, die Erhaltung einer hochstehenden Qualität der Milch und der Milchprodukte sowie eines Preises, der dieser Qualität entspricht; Verbesserung der Technik und Einführung rationeller Betriebs- und Verwertungsmethoden.