die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Gewährung von Darlehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.