Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Überbauung und den Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft kann Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, fusionieren oder Firmen übernehmen.