Erwerb, Finanzierung, Halten und dauernde Verwaltung von Beteiligungen an Handels-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen im In- und Ausland, insbesondere durch Sacheinlagen, Zeichnung, Ankauf von Aktien, Publikationen oder andern Titeln, durch Kommanditeinlagen, durch Gründung neuer Gesellschaften, durch Fusion oder auf andere Weise. Die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmungen beteiligen. Sie darf weder Grundstücks- noch Wertpapierhandelsgeschäfte durchführen.