Die Genossenschaft versucht ihre Zwecke zu erreichen durch Beschaffung von geeignetem Bauland zu Eigentum oder Baurecht der Wohngenossenschaft; durch Errichtung und Erwerb von Wohngebäuden; durch Abgabe der Wohnungen zu Mietpreisen, die auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Wohngenossenschaft festzusetzen sind.