Erstellung und Vermietung von Wohnungen für und an die Mitglieder zu Mietzinsen, die auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschafter festzusetzen sind und welche einen guten Unterhalt sowie Erneuerungen ermöglichen. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern. Jedes spekulative Handeln ist untersagt.