Die Gesellschaft bezweckt das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen und Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Sie kann auch Finanzierungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften eingehen.