Beratung von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im Bereich Bau, Infrastruktur und Energie sowie Immobiliarsachenrecht. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.