Die Genossenschaft bezweckt betagten sowie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebenden Ehepaaren und Einzelpersonen geeignete und möglichst billige Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Sie hat gemeinnützigen Charakter und erstrebt ausser einer Reservebildung und einer bescheidenen Verzinsung des Anteilskapitals keinen Gewinn. Die Genossenschaft kann Grundstücke (auch im Baurecht) oder Immobiliengesellschaften erwerben oder veräussern, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, sowie Häuser bauen und umbauen, erwerben, verwalten oder vermieten. Auch der Verkauf von Grundstücken oder Teilen davon ist ihr erlaubt.