Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und die Förderung der Kaninchenzucht durch Ausrichtung von Geld- und Naturalprämien an die Kaninchenzüchter, die ihre Tiere an der kantonalen Kaninchenausstellung zur Schau bringen. Zu anderen Zwecken darf das Stiftungsvermögen nicht herangezogen werden.