Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Gartenunterhalt und -pflege, Gartenbau, Hauswartung sowie lnstandstellungs- und Reinigungsarbeiten. Die Einzelunternehmung kann Aufträge an Dritte vergeben und alle Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.