Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Reparaturdienstleistungen an Fahrzeugen, insbesondere den Austausch und die Reparatur jeglicher Verglasung an Personen- und Lieferwagen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Ferner bezweckt das Einzelunternehmen den Handel mit Waren aller Art. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.