Bau und Abgabe von Wohnungen und Häusern zum Kauf, zur Miete und zur Pacht, auf der Basis von Selbstkosten, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung; Beschaffung von geeignetem Bauland zu Eigentum oder im Baurecht unter Ausschluss jeder Spekulation mit Bauland oder Wohnhäusern.