Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind der Erwerb, die Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.