Die Gesellschaft bezweckt den Handel und Wechsel von Geld und Währungen sowie weitere Dienstleistungen, die mit dem Geldtransfer zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Immaterialgüter erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen.