Beratung für KMU: Hersteller von chemisch-technischen Produkten für den Vollzug des neuen Chemikaliengesetzes. Erstellen von Sicherheitsdatenblättern und Meldung an BAG. Vollzug der Gefahrengutbeauftragten-Verordnung als externer Gefahrengutbeauftragter nach GGBV für den Transport gefährlicher Güter nach ADR/RID. Beratung und Verantwortung für Unternehmen, die Gefahrgut dem Transport übergeben und gemäss GGBV verpflichtet sind einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen.