Leitung von gastronomischen Betrieben sowie Durchführung und Bewirtung von gesellschaftlichen Anlässen ausserhalb der Betriebe. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.