Zweck der Gesellschaft ist die Beratung in juristischen und finanziellen Belangen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmungen beteiligen und Darlehen gewähren. Sie darf alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.