Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräusserung von Unternehmen und Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.