Pflege von Tieren in Not, insbesondere von Huftieren. Nach Möglichkeit sind notleidende, verletzte, kranke oder vom Tod bedrohte Tiere in einem Heim aufzunehmen, zu pflegen und gegebenenfalls nach ihrer Genesung an geeignete Plätze weiterzugeben; sie kann auch Beiträge an die Kosten Dritter ausrichten, Organisationen mit gleichem oder ähnlichem Zweck unterstützen und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, sofern sie dem unmittelbaren Stiftungsweck dienen.