Gesundheitsvorsorge, Förderung von Massnahmen im Gesundheitswesen zu Gunsten der Allgemeinheit; im Rahmen der Zwecksetzung kann sie Verträge mit Dritten abschliessen oder in entsprechende bestehende Verträge eintreten. Unvereinbar ist der Abschluss von Krankenversicherungs- und ähnlichen Verträgen; sie kann sich im Sinne einer Vermögensanlage an anderen Unternehmen beteiligen.