Betrieb einer "Markthalle"; stellt Flächen zur Verfügung für Restaurationsgewerbe und für den Handel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Gütern aller Art, welche strengen Qualitätskriterien zu genügen haben; kann Grundstücke erwerben, verwalten oder veräussern. Ein allfälliger Nebenzweck ist aus den Statuten ersichtlich.