Die Stiftung verfolgt den Zweck, alle möglichen filmkulturellen Anliegen zu fördern und dabei die Filmförderung von Bund, Kantonen und SRG in ihrem Bestreben zu unterstützen: Nach Möglichkeit soll dabei - basierend auf einem Konzept - während jeweils zwei Jahren konzentriert und schwergewichtig ein bestimmter Bereich des Schweizerischen Film- und Audiovisuellen-Schaffens gezielt gefördert werden. Filmförderung kann dabei etwa direkt durch Ausrichtung rückzahlbarer oder nicht rückzahlbarer Unterstützungs- oder Förderungsbeiträge oder indirekt durch Zusammenarbeit mit oder durch Beteiligung an andern Organisationen und juristischen Personen erfolgen. Denkbare Förderungsbereiche sind insbesondere die Produktionsförderung (Drehbücher, Herstellung), die Promotions- und Distributionsförderung (Verleih, Vertrieb, Übersetzungen, Untertitelung), die Kinoförderung, die Nachwuchs- und Ausbildungsförderung und alle andern denkbaren Formen der Filmkulturförderung wie Seminare, Haus des Films als Begegnungsstätte, Medienbank, etc.