Aus dem Stiftungsvermögen oder seinem Ertrag sollen die Kosten einer Krankenpflegerin (Voll- oder Teilbeschäftigung) finanziert werden. Zudem dürfen Beiträge für Spital-, Arzt- und Apothekerrechnungen an minderbemittelte Bewohner von Obersteckholz ausgerichtet werden.