Entlastung bedürftiger kranker Personen durch Zuwendungen an Unterhalt und Pflege im Einzelfall oder durch Beiträge an gemeinnützige Institutionen für Kranke und Behinderte, insbesondere von Multiple Sklerose-Patienten, Querschnittgelähmten und Ähnlichen; Ausrichtung von Zuwendungen zu allgemein wohltätigen Zwecken.