Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma sowie Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst.