Die Gesellschaft bezweckt die Vermittlung von temporären Arbeitskräften im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem zusammenhängen; sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an andern Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, nutzen, veräussern und belasten.