In gemeinsamer Selbsthilfe und auf gemeinnütziger Grundlage die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen und ihnen den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen. Die Genossenschaft bezweckt deshalb insbesondere: 1. Erwerb des zu überbauenden Landes. 2. Planung und Projektierung der Überbauung. 3. Bau und Finanzierung der Bauetappen. 4. Betrieb und Unterhalt von gemeinschaftlichen Anlagen.