Betrieb von einem Gastronomieunternehmen, insbesondere Führung eines Restaurants sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Verpflegung, Take-away und Catering. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen.