Die Genossenschaft bezweckt die Versorgung der Einwohnerinnen, der Feriengäste und der Touristen mit Lebensmitteln und Versorgungsgütern zur Selbsthilfe. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern, mieten oder weitervermieten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder die damit im Zusammenhang stehen.