Die Einzelunternehmung bezweckt die Planung, Gestaltung und den Unterhalt von Gärten, des öffentlichen Raumes und von Kulturlandschaften; Artenförderungsmassnahmen; den Handel mit entsprechenden Produkten; das Anbieten von Schulungen; die Förderung des Naturschutzes und Begleitung solcher Projekte.