Betrieb eines Landschaftsarchitekturbüros; dazu gehören die Ausführung von Projektierungs-, Planungs- und Beratungsaufträgen im Bereich Garten- und Landschaftsarchitektur sowie die Übernahme aller damit zusammenhängender Aufträge. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.